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Einwohnermeldeamt

 

Beantragung von Personaldokumenten

Ab sofort sind zur Beantragung von Dokumenten (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufige Dokumente) zwingend die Geburts- oder Eheurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Passbild vorzulegen.

Die Gebühr (bar/Kartenzahlung) ist bei Antragstellung zu entrichten.

An- und Ummeldung (Zu-/Umzug)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden § 17 (1) Bundesmeldegesetz.

Am Tag der Anmeldung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden (§ 23 Absatz 1 BMG):

• Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass; für Kinder, die noch kein Dokument besitzen, muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden
• Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) oder
Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug/Notarvertrag) bei Einzug in Wohneigentum

Zieht nur ein Sorgeberechtigter mit dem Kind/den Kindern um, ist die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht ist der Nachweis des Jugendamtes vorzulegen.

Wichtige Formulare:

 
 
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